AZAV (AKKREDITIERUNGS- UND ZULASSUNGSVERORDNUNG ARBEITSFÖRDERUNG)
1. TRÄGERZULASSUNG NACH AZAV
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde ein neuer Eintrag zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eingefügt. Die neue Regelung zielt auf die Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems ab.
Ich berate Sie zur Neuzertifizierung nach AZAV und begleite Sie durch den gesamten Qualitätsmanagement Prozess bis zur Zertifizierung. Den Umfang meiner Leistungen können Sie selbst bestimmen. Dies geht vom „ALL-IN-ONE-PAKET“ bis hin zur individuellen Durchführung eines internen oder Vorbereitungs-Audits. So überprüfe ich die Effizienz und den Wirkungsgrad Ihres Qualitätsmanagementsystems und sichere Ihre Nachhaltigkeit durch einen externen Audit!
Ich empfehle Ihnen noch keine Zertifizierungs-Unternehmen zu beauftragen! Gerne vergleiche ich mit Ihnen einzelne Angebote und decke für Sie Vertragslücken und Zusatzklauseln in den AGBs auf.
DER WEG BIS ZUR TRÄGERZULASSUNG:
1. Kostenloses Beratungsgespräch um auf Ihre individuellen Anforderungen als Fahrschule einzugehen.
2. Zusendung einer Checkliste mit allen benötigten Unterlagen die im weiteren Verlauf benötigt werden.
3. Anfertigung Ihres Qualitätsmanagement-Handbuchs samt der dazugehörigen Unterlagen.
4. Ausfüllen des Antrags auf Trägerzertifizierung (der Zertifizierungsstelle) durch mich als QM Berater).
5. Durchführung des internen Audits inklusive Erstellung eines Auditberichts und Managementbewertung.
6. Begleitung des externen Audits durch die Zertifizierungsstelle.
2. MASSNAHMEZULASSUNG NACH AZAV
Der Ablauf der Zulassung einer AZAV Maßnahme erfolgt in 5 Schritten:
- Grundlage ist eine bereits vorhandene Trägerzulassung
- Individuelle Beratung zu Ihrer Maßnahme
· Erstellung des Maßnahmekonzeptes
· Aufbereitung aller notwendigen Unterlagen (inklusive der Kalkulation Ihrer Maßnahmen)
· Beratung einzelner Kostensätzen auch hinsichtlich des Bundes-Durchschnittskostensatz (B-DKS) - Ausfüllen der notwendigen Anträge zur Maßnahmenzulassung
- Direkte Kommunikation mit der fachkundigen Stelle bis zur finalen Maßnahmenzulassung
- Durchführung interner Audits um die Konformität zur AZAV – Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – sicherzustellen
Der Zulassungszeitraum bis zum Erhalt der Zertifizierung zur Maßnahmenzulassung AZAV beträgt in der Regel drei Jahre. Die Bildungsmaßnahmen können von Ihnen im Zulassungszeitraum beliebig oft wiederholt werden.
NÜTZLICHE LINKS UND ZUSATZINFORMATIONEN
- Die Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen der Beruflichen Bildung: Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) Stand: 1. Juni 2018 (FbW)
- Die Durchschnittskosten von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Bundes-Durchschnittskostensätze Stand: 1. Juni 2018 (AbE)
- Die Prüfung der Zuordnung zu den Durchschnittskostensätzen lässt sich über die Bundesagentur für Arbeit abwickeln: KursNet
- Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine Sammlung von häufig gestellten Fragen (FAQ) zu den Änderungen im Zulassungsverfahren zur Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) veröffentlicht: FAQ der Agentur für Arbeit
- Interpretationen, Intention und die Begründung zur AZAV ist bei der Deutschen Akkreditierungsstelle zu finden: Begründung der Akkreditierungs-und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV
Allgemeine Informationen zur AZAV
Umsetzungshinweise der BA nach § 6 Abs. 2 AZAV
- Umsetzungshinweis 1/2016 – Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber / Betriebliche Lernphasen
- Umsetzungshinweis 2/2016 – Dauer einer Maßnahme-/Unterrichtsstunde
- Umsetzungshinweis 3/2016 – Monatliche Meldung der fachkundigen Stellen über Maßnahmezulassungen zur Ermittlung der B-DKS
- Umsetzungshinweis 1/2018 – Führerschein der Klasse B im Rahmen von zugelassenen Maßnahmen der Arbeitsförderung
- Umsetzungshinweis 2/2018 – Meldung der entzogenen Trägerzulassungen durch die fachkundigen Stellen
- Umsetzungshinweis 3/2018 – Auslagerung von Unterricht an Berufsschulen bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
Informationen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS)
- Klarstellung zur Trennung von Maßnahmezielen bei der Zulassung von Maßnahmezielen
- Klarstellung zur Zulassung von Maßnahmeinhalten zur Eignungsfeststellung
- Klarstellung zur Zulassung von Maßnahmen zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit
- Klarstellung zur Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Karstellung zum Ausschluss der Stabilsierung von Ausbildungsverhältnissen
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